Ein Einzelunternehmen zu gründen, ist für viele Gründer:innen der schnellste Weg, eine eigene Geschäftsidee ins Leben zu rufen. Doch welche Rechtsform passt zu Deiner Idee? Und worin liegt der Unterschied zwischen Kleingewerbe und eingetragenem Kaufmann (e.K.)? Hier erfährst Du, welche Gründungsmöglichkeiten Du hast und worauf es dabei ankommt.
Was ist ein Einzelunternehmen?
Ein Einzelunternehmen ist eine Rechtsform, bei der eine einzelne Person ein Unternehmen gründet und selbst führt. Du triffst alle geschäftlichen Entscheidungen allein und bist gleichzeitig für Gewinne, Verluste und Verpflichtungen verantwortlich.
Viele Selbstständige starten so in ihre Tätigkeit, weil die Gründung vergleichsweise unkompliziert ist. Du brauchst kein Mindestkapital und kannst in vielen Fällen schnell loslegen.
Als Einzelunternehmer:in kannst Du unterschiedliche Tätigkeiten ausüben. Dazu zählen zum Beispiel freiberufliche Arbeit, ein Kleingewerbe oder ein Handelsgewerbe. Worunter Deine Arbeit fällt, hängt vor allem von der Art und dem Umfang der Tätigkeit ab.
Wichtig ist außerdem: Bei einem Einzelunternehmen haftest Du grundsätzlich unbeschränkt. Das bedeutet, dass Du im Zweifel auch mit Deinem privaten Vermögen für geschäftliche Schulden einstehst. Deshalb lohnt es sich, die rechtliche Einordnung Deiner Tätigkeit früh zu prüfen.
Einzelunternehmen gründen: Schritt für Schritt
Wenn Du ein Einzelunternehmen gründen möchtest, sind nur wenige formale Schritte nötig, um Dich selbstständig zu machen und Dein Unternehmen aufzubauen. Wichtig ist die richtige Reihenfolge, damit Du Deine Tätigkeit ohne Probleme aufnehmen kannst.
1. Geschäftsidee und Tätigkeit einordnen
Bevor Du Dein Einzelunternehmen anmeldest, solltest Du klären, ob Deine Tätigkeit freiberuflich oder gewerblich ist, da dies bestimmt, ob Du Dich beim Finanzamt oder Gewerbeamt registrieren musst.
2. Gewerbe anmelden (falls erforderlich)
Wenn Du ein Gewerbe betreibst, musst Du dieses beim Gewerbeamt anmelden, was meist zwischen 20 € und 60 € kostet. Freiberufler:innen überspringen diesen Schritt.
3. Handelsregistereintrag prüfen
Meist startest Du ohne Handelsregistereintrag. Erst wenn Dein Unternehmen größer wird, musst Du Dein Unternehmen ins Handelsregister eintragen lassen und als eingetragener Kaufmann oder eingetragene Kauffrau (e.K.) auftreten.
4. Steuerliche Erfassung beim Finanzamt
Nach der Anmeldung erhältst Du vom Finanzamt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, den Du in der Regel online über ELSTER ausfüllst. Danach vergibt das Finanzamt Deine Steuernummer.
5. Kleinunternehmerregelung prüfen
Beim Ausfüllen des Fragebogens entscheidest Du auch, ob Du die Kleinunternehmerregelung nutzen möchtest.
6. Geschäftskonto und Buchhaltung einrichten
Auch wenn es nicht immer vorgeschrieben ist, solltest Du private und geschäftliche Finanzen trennen, weil es Deine Buchhaltung erleichtert.
7. Pflichtmitgliedschaften und Genehmigungen prüfen
Je nach Branche kann eine Mitgliedschaft bei einer Kammer oder eine zusätzliche Genehmigung erforderlich sein.
8. Geschäft starten und erste Rechnungen schreiben
Sobald Dein Unternehmen angemeldet ist und Du Deine Steuernummer hast, kannst Du Deine Tätigkeit aufnehmen und Rechnungen stellen.
Welche Vorteile hat ein Einzelunternehmen?
Ein Einzelunternehmen gehört zu den beliebtesten Rechtsformen für Selbstständige und Existenzgründer:innen. Der Grund liegt vor allem in der einfachen Struktur und den wenigen formalen Anforderungen. Gerade am Anfang kann diese Rechtsform viele Vorteile bieten.
Einfache Gründung
Ein Einzelunternehmen lässt sich vergleichsweise schnell gründen. In vielen Fällen reicht es aus, ein Gewerbe anzumelden oder Deine Tätigkeit beim Finanzamt zu registrieren. Komplexe Gesellschaftsverträge oder mehrere Gesellschafter:innen sind nicht erforderlich.
Kein Mindestkapital
Im Gegensatz zu Kapitalgesellschaften brauchst Du für ein Einzelunternehmen kein festgelegtes Mindestkapital. Du kannst Dein Unternehmen mit den finanziellen Mitteln aufbauen, die Dir zur Verfügung stehen. Das erleichtert vielen Gründer:innen den Einstieg in die Selbstständigkeit.
Geringe Gründungskosten
Auch die Kosten bleiben meist überschaubar. Wenn Du ein Kleingewerbe anmeldest, fällt in der Regel nur eine Gebühr für die Gewerbeanmeldung an. Erst wenn Dein Unternehmen als Handelsgewerbe gilt und Du Dich ins Handelsregister eintragen lässt, entstehen zusätzliche Notar- und Gerichtskosten.
Steuerliche Vorteile der Kleinunternehmerregelung
Wenn Du als Einzelunternehmer:in tätig wirst, kannst Du unter bestimmten Voraussetzungen die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG nutzen. Seit der Reform 2025 gelten neue Umsatzgrenzen für die Steuerbefreiung, die gleichzeitig die Bürokratie für Gründer:innen erheblich reduzieren: Dein Umsatz im Vorjahr darf höchstens 25.000 € betragen und im laufenden Jahr maximal 100.000 €. Überschreitest Du die Grenze im laufenden Jahr, endet die Steuerbefreiung sofort. Mehr dazu erfährst Du im Artikel über das steuerfreie Kleingewerbe.
Keine Gewinnverteilung
Bei einem Einzelunternehmen musst Du Dir den Gewinn im Gegensatz zu einer Gesellschaft nicht mit Gesellschafter:innen oder Aktionären teilen. Außerdem kannst Du frei entscheiden, wie viel Kapital im Unternehmen verbleibt und wofür Du es verwendest.
Welche Nachteile hat ein Einzelunternehmen?
Ein Einzelunternehmen lässt sich leicht gründen und flexibel führen. Trotzdem solltest Du auch die möglichen Nachteile dieser Rechtsform kennen.
Hohes persönliches Haftungsrisiko
Als Einzelunternehmer:in haftest Du grundsätzlich unbeschränkt für Dein Unternehmen. Das bedeutet, dass Du nicht nur mit dem Betriebsvermögen, sondern auch mit Deinem privaten Vermögen für Schulden aufkommen musst. Dazu können zum Beispiel Ersparnisse, Fahrzeuge oder Immobilien zählen.
Erschwerte Kapitalbeschaffung
Ein Einzelunternehmen hat oft weniger Möglichkeiten, zusätzliches Kapital zu beschaffen. Da es keine Gesellschafter:innen oder Anteile gibt, kommen Investitionen meist nur über Kredite oder eigene Mittel zustande. Banken prüfen deshalb oft besonders genau, wie stabil Dein Geschäftsmodell ist.
Welche Form des Einzelunternehmens passt zu Dir?
Bevor Du ein Einzelunternehmen anmeldest, solltest Du klären, wie Deine Tätigkeit rechtlich einzuordnen ist. Je nach Art und Umfang Deiner Arbeit gelten unterschiedliche Anforderungen bei Anmeldung, Steuern und Organisation.
Einzelunternehmen als Freiberufler:in, Kleingewerbe oder eingetragener Kaufmann
In Deutschland unterscheidet man bei der rechtlichen Einordnung des Einzelunternehmens vor allem zwischen freiberuflicher Tätigkeit, Kleingewerbe und dem eingetragenen Kaufmann (e.K.). Außerdem ist es wichtig, den Unterschied zwischen Kleingewerbe und Kleinunternehmerregelung zu verstehen.
Wann gilt ein Einzelunternehmen als freiberufliche Tätigkeit?
Freiberufler:innen arbeiten meist in wissenschaftlichen, künstlerischen oder beratenden Berufen. Dazu zählen zum Beispiel Journalist:innen, Designer:innen, Ärzt:innen oder Steuerberater:innen. Wenn Du freiberuflich tätig bist, meldest Du Deine Tätigkeit direkt beim Finanzamt an. Eine Gewerbeanmeldung ist in diesem Fall nicht erforderlich.
Wann handelt es sich um ein Kleingewerbe?
Ein Kleingewerbe liegt vor, wenn Du eine gewerbliche Tätigkeit in geringem Umfang ausübst. Es handelt sich nicht um eine eigene Rechtsform, sondern um ein Einzelunternehmen ohne Handelsregistereintrag. In diesem Fall meldest Du Dein Gewerbe beim Gewerbeamt an. Wann genau eine Anmeldung erforderlich ist, erfährst Du in unserem Artikel darüber, ab wann man ein Gewerbe anmelden muss. Eine Eintragung ins Handelsregister ist nicht notwendig und auch ein Notar ist nicht erforderlich.
Wann wird ein Einzelunternehmen zum eingetragenen Kaufmann (e.K.)?
Ein Unternehmen gilt als Handelsgewerbe, wenn Art und Umfang der Tätigkeit eine kaufmännische Organisation erforderlich machen. Typische Hinweise auf ein Handelsgewerbe sind zum Beispiel mehrere Mitarbeiter:innen, ein höherer Umsatz, eine umfangreichere Buchhaltung oder ein größerer Geschäftsbetrieb.
In diesem Fall musst Du Dein Unternehmen ins Handelsregister eintragen lassen und trittst als eingetragener Kaufmann oder eingetragene Kauffrau auf. Die Abkürzung lautet e.K. In diesem Fall wird auch ein Notar für die Eintragung benötigt.
Mit wachsendem Unternehmen können außerdem strengere kaufmännische Pflichten entstehen. Dazu gehört unter anderem die Buchführungspflicht nach dem Handelsgesetzbuch. Außerdem kann die steuerliche Belastung wachsen: Gewinne aus einem Einzelunternehmen unterliegen der Einkommensteuer; wenn Du ein Gewerbe betreibst, kann zusätzlich Gewerbesteuer anfallen.
Vergleich der Formen eines Einzelunternehmens
Ob ein Einzelunternehmen eingetragen ist oder nicht, macht in der Praxis eine große Differenz. Der wichtigste Unterschied zwischen einem Einzelunternehmen und einem e.K. liegt in der Handelsregistereintragung und den kaufmännischen Pflichten.
| Merkmal | Freiberufler:in | Kleingewerbe | Eingetragener Kaufmann (e.K.) |
| Anmeldung | Finanzamt | Gewerbeamt | Gewerbeamt |
| Handelsregister | nein | nein | ja |
| Notar | nein | nein | ja |
| Einkommensteuer | ja | ja | ja |
| Umsatzsteuer | ja (außer Kleinunternehmerregelung) | ja (außer Kleinunternehmerregelung) | ja |
| Gewerbesteuer | nein | ja | ja |
| Führung | Inhaber:in | Inhaber:in | Inhaber:in |
| Haftung | unbeschränkt | unbeschränkt | unbeschränkt |
Wie darfst Du Dein Einzelunternehmen nennen?
Auch bei der Namensgebung gibt es Unterschiede zwischen Kleingewerbe und einem eingetragenen Kaufmann. Wenn Dein Unternehmen nicht im Handelsregister eingetragen ist, muss der Name des/der Inhaber:in im Unternehmensnamen enthalten sein. Häufig wird dieser durch eine Beschreibung der Tätigkeit ergänzt, zum Beispiel „Max Müller Webdesign“.
Anders ist es bei einem eingetragenen Kaufmann oder einer eingetragenen Kauffrau. Unternehmen mit Handelsregistereintrag dürfen eine eigene Firma führen. In diesem Fall muss der Name lediglich den Zusatz „e.K.“ enthalten.
Ein klarer und verständlicher Unternehmensname hilft Kund:innen, Deine Leistungen schnell einzuordnen und Dein Unternehmen wiederzufinden.
Wie funktioniert Buchhaltung im Einzelunternehmen?
Auch bei einem Einzelunternehmen solltest Du private und geschäftliche Finanzen klar trennen. Ein eigenes Geschäftskonto erleichtert Dir die Buchhaltung und sorgt für mehr Überblick über Einnahmen und Ausgaben.
Viele kleinere Einzelunternehmen arbeiten mit einer einfachen Einnahmenüberschussrechnung. Erst wenn Dein Unternehmen als Handelsgewerbe gilt oder Du als eingetragener Kaufmann tätig bist, können strengere Buchführungspflichten gelten. Das ist in der Regel der Fall, wenn Dein Unternehmen mehr als 800.000 € Umsatz oder 80.000 € Gewinn pro Jahr erzielt. Dann musst Du Deine Bücher nach den Regeln des Handelsgesetzbuchs führen und alle Geschäftsvorgänge dokumentieren.
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